Pressemitteilung

08.02.06 | ARGE-AHBR

ARGE AHBR kündigt harten Widerstand gegen Benachteiligung der Genussscheininhaber an – Schadenersatzansprüche gegen die Hypothekenbank AHBR und deren Wirtschaftsprüfer werden derzeit intensiv geprüft

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 8. Februar 2006. Die beiden auf Anlagerecht spezialisierten Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsgesellschaft und TILP Rechtsanwälte organisieren in der neu ge­gründeten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) AHBR den Widerstand der privaten und institutionellen Genussscheininhaber gegen ihre drohende Benachteiligung durch den Vorstand und neuen Mehrheitsgesellschafter der stark angeschlagenen Hypothekenbank.

„Der Versuch des AHBR-Vorstandsvorsitzenden von Köller, die eigene Verantwortung für die bedrohliche Situation der vielen Tausend Genussscheininhaber nun kurzerhand auf mögliche Versäumnisse bei den Pflichten der Emissionsbanken abzuwälzen, greift eindeutig zu kurz“, so Rechtsanwalt Klaus Nieding.

„Viele AHBR-Anleger können es zu Recht nicht akzeptieren, dass noch im dritten Quartal 2005 (wie bereits in den Geschäftsjahren 2003 und 2004) Millionengewinne ausgewiesen wurden, denen dann nur wenige Wochen später plötzlich ein Milliardenverlust folgte. Das ist allerdings nur eine von vielen Ungereimtheiten. Wir werden uns daher mit großer Vehemenz für die Rechte der vielen Tausend Genussscheininhaber einsetzen“ kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Sein Kollege Klaus Nieding erinnert dabei an andere Massenschadensfälle wie beispielsweise Phoenix Kapitaldienst und AMIS, in denen die Kanzleien inzwischen rund 6.000 Mandanten vertreten: „Nur durch einen möglichst großen Zusammenschluss geschädigter Anleger lassen sich deren Interessen in solchen Fällen effektiv und konsequent durchsetzen. Wir sind zuversichtlich, dass wir im Fall AHBR für die vielen Genussscheininhaber einiges bewegen können.“

Die ARGE AHBR prüft derzeit im Mandantenauftrag eine Vielzahl von juristischen Anspruchsgrundlagen gegen diverse Anspruchsgegner. Dazu zählen aktuell Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer der AHBR aus schuldhafter Pflichtverletzung (gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 332 HGB) und Verletzung der Berichtspflichten (gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 403 AktG).

Zudem prüft die ARGE AHBR Schadenersatzansprüche gegen die Hypothekenbank als Emittentin der Genussscheine auf Basis von Prospekthaftungsansprüchen und Sondervorschriften zu den Pflichten einer Emittentin nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Aktiengesetz (AktG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Weitere Anspruchsgrundlagen werden derzeit ebenfalls intensiv geprüft.

Die ARGE AHBR begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Engagement der stillen Eigner, die derzeit die AHBR-Bilanzen, insbesondere unter dem Aspekt der Bilanzierungskontinuität, ausführlich prüfen lassen. Dabei wird auch die Rolle der AHBR-Wirtschaftsprüfer – zuletzt Deloitte & Touche – konkret untersucht.

Die vor allem von Privatanlegern gehaltenen Genussscheine belaufen sich diversen Angaben zufolge auf ein Investitionsvolumen von über € 560 Mio.

 
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